Gem. §39/I BNatSchG ergibt sich für Landwirte die Verpflichtung Maßnahmen zu treffen, damit bei der Mahd keine Wildtiere verletzt oder getötet werden.
Wir freuen uns Sie hierbei unterstützen zu dürfen. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf, um vorab wichtige Details zu besprechen.
Unser Einsatz ist unentgeltlich und finanziert sich über Spenden.
Gerne lassen wir Ihnen noch weitere Informationen zukommen.
Die gründliche Suche mittels Wärmebilddrohne ermöglicht es, Ihrer tierschutzrechtlichen Verantwortung zeitsparend und effektiv nachzukommen.
Da erfahrungsgemäß viele Flächen gleichzeitig gemäht werden sollen ist vorab gute Planung erforderlich.
Um auch Ihre Flächen rechtzeitig absuchen zu können, benötigen wir idealerweise 48-24 Stunden vorher relevante Informationen:
Im Notfall reichen auch kürzere Vorlaufzeiten aus.
Grundsätzlich sollte so früh wie möglich nach erfolgter Suche gemäht werden, damit die Kitze nicht zu lange eingesperrt bleiben.
Sollte die mit uns kommunizierte Mahd nicht stattfinden, ist eine frühestmögliche Absage erforderlich.
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